Erklärung zur Barrierefreiheit für die DAK Arztsuche unter arztsuche.dak.de

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter arztsuche.dak.de veröffentlichte Webseite

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.11.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Die DAK Arztsuche unter arztsuche.dak.de ist noch nicht vollständig barrierefrei. Wir werden unser Internetangebot für unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter prüfen und selbstverständlich optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Einige Funktionen werden nicht oder nicht ausreichend von Screen Readern vorgelesen.
  • Einige Bedienelemente verlieren den Fokus, wenn man diese mit der Tastatur anwählt.
  • Texte lassen sich stellenweise nicht ohne Einschränkungen vergrößern.
  • Einige Elemente beinhalten noch keine ausreichende Beschriftung im zugänglichen Namen.
  • Es wurden noch nicht für alle Bedienelemente und Grafiken Alternativtexte hinterlegt.
  • Es fehlt eine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.
  • Es fehlt eine Erläuterung in Leichter Sprache.

Letzte Änderung: 03.12.2020

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de